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HGSP Hinweisgeberschutz Portal

HGSP ist eine neutrale Einrichtung, die von Unternehmen europaweit als externe Hinweisgeberstelle genutzt wird.

Unternehmer sparen sich dadurch die interne Einrichtung und Organisation einer Meldestelle entsprechend dem Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG).

Beschäftigte können bei HGSP anonym einen Hinweis bei offensichtlichen Missständen abgeben.

HGSP

Ihre Hinweisgeber-Komplettlösung aus einer Hand

Sind Sie Unternehmer?
Wir sind eine fachkundige und unabhängige Melde- bzw. Anlaufstelle. Mit unserem Service stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) bzw. die EU Whistleblowing Richtlinie 2019/193 erfüllt.

Unternehmen können HGSP als externe Meldestelle nutzen. Eine Hinweisgeber-Anlaufstelle muss ab 50 Beschäftigte eingerichtet werden. Die EU Whistleblowing Richtlinie dient dem Schutz aller Hinweisgeber/innen, die auf einen Missstand oder einen Vorfall hinweisen möchten.

Unternehmen mit 50-249 Beschäftigten hatten bis zum 17.12.2023 Zeit, eine Hinweisgeberstelle einzurichten.

Unternehmen ab 250 Beschäftigte müssen seit dem 02.07.2023 über eine Hinweisgeberstelle verfügen.

Die Nichtumsetzung des Gesetzes ist straf- und bußgeldbewehrt.

Wir richten für Sie eine neutrale Hinweisgeberstelle ein.

Haben Sie Fragen?
Direktwahl-Nr.: +49 7033 46938-77

Wer muss eine Meldestelle einrichten?

Alle Arbeitgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten sind nach § 12 Abs. 1 und 2 HinSchG verpflichtet, eine Hinweisgeberstelle einzurichten.

Arbeitgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten haben gemäß § 14 Abs. 2 HinSchG auch die Möglichkeit, sich mit weiteren Arbeitgebern zusammenzuschließen und eine Hinweisgeberstelle als gemeinsame Einrichtung zu betreiben. Für Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten besteht aktuell noch keine Verpflichtung zur Einrichtung einer Hinweisgeberstelle.

Kosten

Arbeitgeber mit 50 bis 249 Beschäftigte bezahlen eine Jahresgebühr von 240 Euro netto (285,60 Euro inkl. 19% MwSt.) plus eine einmalige Einrichtungsbebühr. Bei größeren oder kleineren Betrieben erstellen wir ein individuelles Angebot.

Partnerprogramm

Haben Sie Interesse an einer Vermittlungsprovision für die Vermittlung unseres Hinweisgebersystems? Wir bieten ein faires Preismodell für Partner an.

Komplettpaket

Hinweis-Management, Jahresbericht oder ggf. Monatsbericht, keine Limits für Hinweise, mehrere Meldekanäle, alle gesetzlichen Anforderungen.

Wir richten für Sie eine neutrale Hinweisgeberstelle ein.

Haben Sie Fragen?
Bürozeiten: Mo. bis Fr.
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13:00 bis 17:00 Uhr

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ist ein Label der connexo GmbH Deutschland

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